1954 - 1961 Präsident: Herbert Fornell

Unter dem Vorsitzenden Herbert Fornell erhielt der Bundesmarktverband seine förmliche Anerkennung im Rahmen des Fischgesetzes vom 31.8.1955. Im § 7 „Marktverband“ hieß es dazu:

„(1) Der Bundesminister kann einen Zusammenschluss der berufsständischen Organisation der Fischwirtschaft, der für das Bundesgebiet gebildet wird, als Marktverband anerkennen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben müssen gehören

    1. Förderung der Fischwirtschaft, insbesondere des Absatzes und der Werbung,
    2. Förderung der Güte von Fischen und Fischwaren,
    3. Förderung des lauteren Wettbewerbs,
    4. Marktbeobachtung, Marktberichterstattung und Statistik.
  2. Durch die Satzung muss den Verbrauchern eine angemessene Vertretung in den Organen des Bundesmarktverbandes gesichert sein.
(2) Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Marktverbandes können weitere Aufgaben gehören, insbesondere die Unterstützung der beteiligten Wirtschaftskreise bei der Vereinbarung von Liefer- und Geschäftsbedingungen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

(3) Der Bundesminister soll sich des Marktverbandes zur Vorbereitung und Durchführung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben bedienen. Hoheitliche Aufgaben dürfen dem Marktverband nicht übertragen werden.

(4) Der anerkannte Marktverband untersteht der Aufsicht des Bundesministers. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass Gesetze und Satzung beachtet werden."

Am 6.9.1955 ist das Fischgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Bundesmarktverband hatte zu zahlreichen Fragen, die sich im Rahmen der fischwirtschaftlichen Marktordnung ergeben haben, Stellung genommen. Er gründete dazu eine Reihe von Ausschüssen, darunter den Marktausschuss mit seinen Arbeitskreisen „Fischerei“ und „Binnenmarkt“, den Ausschuss für „Absatzförderung“, den „Qualitätsausschuss“ und einen Ausschuss für „Wettbewerbsfragen“. Auch wurde der Bundesmarktverband zu dem im Fischgesetz vorgesehenen verwaltungsmäßigen Anliegen (Versorgungsplan, Marktstützung für Frischfisch) gehört. Darüber hinaus befasste er sich auch mit Fragen der Förderung des Absatzes und der Qualität. Der Bundesmarktverband umfasste 1955 insgesamt 15 Verbände. Lediglich die Heringsfischerei, die Importgruppen – mit Ausnahme der Heringsimporteure – und die ambulanten Betriebe hatten sich noch nicht um die Mitgliedschaft bemüht.

Obwohl dem Bundesmarktverband nach dem Fischgesetz wesentliche Aufgaben zugewiesen wurden, war es für ihn schwierig, eine gemeinsame Linie zu finden. Angesichts der starken und selbstständigen Stellung seiner Mitglieder bestand für ihn keine Möglichkeit, Maßnahmen vorzuschlagen oder durchzuführen, wenn sie nicht von einer wesentlichen Mehrheit gebilligt wurden. Dabei hatte er gegen aus der Vergangenheit stammende Vorurteile zu kämpfen. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Fischwirtschaft konnte jedoch in den Folgejahren gefestigt werden. Der Bundesmarktverband behandelte allgemeine Fragen der Fischwirtschaft und widmete sich intensiv den strukturellen Veränderungen insbesondere der Hochseefischerei.

Am 25.7.1961 führten die Mitglieder des Bundesmarktverbandes ein absatzwirtschaftliches Gespräch, um eine Abstimmung der Anlandungen an die Absatzbedürfnisse zu erreichen. Der Entschluss, die dabei entstehenden Probleme wissenschaftlich prüfen zu lassen, wurde nicht verwirklicht, weil die dafür erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung standen.