Gründung des Bundesmarktverbandes

Am 20. Mai 1954 wurde in Bremen der Bundesmarktverband der Fischwirtschaft gegründet. In einer Pressemitteilung, aufgegeben an die Vereinigten Wirtschaftsdienste, hieß es dazu:

„Die Verbände des Fischgroßhandels an der Küste und im Binnenland, des Einzelhandels, der Fischindustrie und der Salzung von Schleppnetzheringen haben in Bremen den „Bundesmarktverband der Fischwirtschaft“ gegründet. Zweck und Aufgaben des Bundesmarktverbandes ist es, alle auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Ernährungspolitik bestehenden gemeinsamen fischwirtschaftlichen Interessen aufeinander abzustimmen, zu wahren und zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Durchführung gesetzlicher Aufgaben, die Förderung der Fischwirtschaft, insbesondere des Absatzes, des Verbrauchs, der Ausfuhr und des Interzonenhandels, die Förderung der Güte von Fischen und Fischwaren, die Marktbeobachtung, Marktberichterstattung und Marktstatistik und die Sicherung des lauteren Wettbewerbs innerhalb der Fischwirtschaft. Der Bundesmarktverband strebt die Zusammenarbeit aller fischwirtschaftlichen Verbände mit den Verbrauchern an. Die von den Verbänden vertretenen Wirtschaftszweige repräsentieren einen Umsatz von etwa 1,2 Mrd. DM.“

Seine endgültige Konstituierung erfuhr der Bundesmarktverband allerdings erst am 17. August 1954, nachdem durch den Beitritt der noch fehlenden Produktionssparten diese Lücke geschlossen wurde. Die allgemeine Fischwirtschaftszeitung schrieb dazu:

„Zum ersten Vorsitzenden des Verbandes wurde, entsprechend einer Empfehlung des Verbandes der deutschen Hochseefischereien, Direktor H. Fornell gewählt. Mit dem Bundesmarktverband hat sich die Fischwirtschaft ein Organ geschaffen, das geeignet erscheint, die Ansichten der verschiedenen Sparten zu grundsätzlichen Problemen zu koordinieren.“

Der Bundesmarktverband, dessen Bildung schon im Bundesfischgesetz vorgesehen ist, wird sich in erster Linie mit Problemen befassen, deren Lösung für die gesamte Fischwirtschaft von Bedeutung ist. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass die Bundesregierung dem Verband eine rechtliche Grundlage verschafft, die es ihm ermöglicht, die im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen. Vordringliche Aufgaben sind die Koordination der verschiedenen Ansichten zum Fischgesetz, Förderung des Fischabsatzes und Besserung der Qualität. Daneben wird es dem Bundesmarktverband obliegen, wie im Entwurf zum Gesetz über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) vorgesehen, den Bundesernährungsminister bei der Durchführung gesetzlicher Aufgaben zu beraten. Allgemein erscheint der Bundesmarktverband geeignet, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung reibungslos zu gestalten.

Bezeichnend für den Geist, der in diesem Gremium herrschte, war anlässlich der Sitzung am 17.8.1954 in Bremen, dass die Abnehmersparten Vorschläge der Hochseefischerei einer Satzungsänderung zustimmten, um den Beitritt der Produktionssparten zu ermöglichen. Auf der Tagung, die unter Vorsitz von H. Ide, Hamburg, in Bremen stattfand, wurden zu Geschäftsführern des Bundesmarktverbandes Dr. Dierks vom Verband der deutschen Hochseefischereien, E.G. Rudolphi vom Verband der Küstenbetriebe für Fischbearbeitung und Großhandel und Dr. K. Seumenicht vom Bundesverband der deutschen Fischindustrie, gewählt.

Ein Vorschlag, die Zahl der Vorstandsmitglieder von 7 auf 8 zu erhöhen, stieß auf den Widerspruch der Hochseefischerei. Es herrschte schließlich Einigkeit darüber, es bei 7 Sitzen zu belassen. Sollte später ein Verbraucher in den Vorstand hereingenommen werden müssen, soll er kein Stimmrecht haben.

Ferner wurde beschlossen, Fragen, die im Zusammenhang mit der Neuordnung des Förderungsdienstes für den Seefischabsatz stehen, unter Federführung des Verbandes der deutschen Hochseefischereien im Rahmen des Bundesmarktverbandes weiter zu verfolgen.