1999 - 2000 Präsident: Karl-Ludwig Willemsen

Nach 14-jähriger aktiver Begleitung des Bundesmarktverbandes (mit 2jähriger Unterbrechung) erklärt Herr Ahlers am 28.1.1999 seinen Rücktritt und Herr Karl-Ludwig Willemsen wurde zum neuen Präsidenten des Bundesmarktverbandes gewählt. Herr Willemsen dankte Herrn Ahlers für die aktive Mitarbeit im Interesse der gesamten Fischwirtschaft. Herr Willemsen kündigte an, dass für die zukünftige Arbeit des Verbandes Kontinuität die richtige Entscheidung ist und betonte darüber hinaus, dass während seiner Amtszeit mit einer Verlagerung des Themenspektrums von einer überwiegend produktionsorientierten Sichtweise zu einer mehr absatzorientierten Betrachtung der Fischwirtschaft zu rechnen ist. Nach über 23 Jahren übergab Herr RA Folkert Marr am 1.6.2000 die Geschäftsführung des Bundesmarktverbandes an Herrn Dr. Matthias Keller, der seit dem 1.7.1988 in der Geschäftsstelle des Bundesmarktverbandes mit arbeitete.

Am 20.7.2000 besuchte EU-Fischereikommissar Fischler Bremerhaven, um sich über die Auswirkungen der EU-Fischereipolitik auf die deutsche Fischwirtschaft zu informieren. Nach einer Kontrollfahrt mit dem deutschen Fischereischutzboot „Seefalke“, bei dem sich EU-Kommissar Fischler über die Arbeit der Fischereiinspektoren informierte, besichtigte er anschließend verschiedene Verarbeitungs- und Handelsbetriebe. Die Verbände des Bundesmarktverbandes nutzten während einer Diskussionsveranstaltung den Besuch, um ihre Vorstellungen über die zukünftige „EU-Fischereipolitik nach dem Jahre 2002“ mitzuteilen.

Im Rahmen der 1999 beschlossenen neuen Marktorganisation für Fischerei und Aquakultur mussten sich die Verbände des Bundesmarktverbandes intensiv mit der Umsetzung von Vorschriften, insbesondere für Erzeugerorganisationen, auseinandersetzen. Zu dieser Zeit erfolgte noch keine Erörterung der Umsetzung des Artikels 4 (Verbraucherinformation) der neuen Marktorganisation. Die Verbände des Bundesmarktverbandes wiesen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Umsetzung dieser Vorschriften neben einer ausreichenden Zeit für eine Erörterung auch für die anschließende praktische Umsetzung bei der Herstellung von Etiketten und Verpackungen Übergangsfristen eingeräumt werden müssen. Für die Fischwirtschaft stellt die Umsetzung dieser Forderung einen außerordentlich hohen personellen und zeitlichen Aufwand dar, ohne dass für den Verbraucher ein wirklicher Vorteil erkennbar wird. Der Bundesmarktverband unterstützt die Fischwirtschaft bei ihren Bemühungen, die hygienische Qualität der Fische und Fischerzeugnisse vom Fang bis zur Vermarktung zu fördern und einen hohen Schutz für den Verbraucher sicherzustellen.

Im April 2000 hat der Bundesmarktverband daher an das Bundesgesundheitsministerium den Antrag gestellt, in die deutsche Fischhygiene-Verordnung eine Regelung für Sushi-Produkte und andere Fischerzeugnisse, die zum Rohverzehr bestimmt sind, aufzunehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Hinweis, dass im Interesse des Verbraucherschutzes beim Inverkehrbringen von Sushi jedes gesundheitliche Risiko, das durch Nematoden und andere Parasiten begründet werden könnte, durch das Tiefgefrieren der Fischrohstoffe ausgeschlossen wird. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Antrag entsprochen und eine Änderung der Fischhygiene-Verordnung vorbereitet, die formal jedoch erst im Jahr 2003 rechtskräftig wurde.

Am 24.3.2000 organisierte der Bundesmarktverband in Zusammenarbeit mit dem Fisch-Informationszentrum eine Auftakt-Pressekonferenz zur Marketingkommunikation für Nordsee-Krabben. In den beiden darauffolgenden Jahren wurden vom Bundesmarktverband verschiedene PR- und Öffentlichkeitsaktivitäten zur Förderung des Absatzes von Nordsee-Krabben durchgeführt, die u.a. durch EU-Finanzmittel unterstützt wurden.

Ohne Erfolg verliefen während der Amtszeit des Präsidenten Willemsen die Bemühungen, eine Neuregelung der Stimmrechte im Bundesmarktverband zu beschließen. Die Mitgliedsverbände des Bundesmarktverbandes haben daher beschlossen, die traditionelle Stimmrechtsregelung beizubehalten.