1983 - 1990 Präsident: Dirk Ahlers

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesmarktverbandes am 7.1.1983 wird von der Mitgliederversammlung festgestellt, dass „die satzungsgemäße Aufgabenstellung des Bundesmarktverbandes und die Wirklichkeit deutlich auseinander klaffen“. Die gemeinsamen Aktivitäten des Bundesmarktverbandes sind durch die unterschiedlichen Interessenslagen der Mitgliedsverbände sehr erschwert worden. Zwischenzeitlich war Herr Rehder von seinem Amt zurückgetreten. Auf Vorschlag des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie wird Herr Dirk Ahlers zum neuen Präsidenten gewählt mit dem Votum, den Bundesmarktverband zu liquidieren. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten war jedoch an einer Beibehaltung der Institution Bundesmarktverband interessiert, da sie im Fischgesetz und im Seefischereivertragsgesetz verankert war. Anlässlich eines Gesprächs des Präsidiums des Bundesmarktverbandes im Bundesernährungsministerium erhält der Bundesmarktverband die Anregung, die Vorstellungen des Bundesmarktverbandes für eine deutsche Fischereipolitik zu formulieren und somit den Auftrag, den Bundesmarktverband als repräsentative Institution der Fischwirtschaft zu erhalten. Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 27.1.1984 stellte Präsident Ahlers die Vorstellungen des Bundesmarktverbandes zu einer deutschen Fischwirtschaftspolitik vor. Oberstes Ziel für die Arbeit des Bundesmarktverbandes ist die Sicherung der Rohwarenversorgung, der Beschäftigung und der Qualität. Diese Ziele galten gleichrangig für alle Stufen der Fischwirtschaft.

Ferner wurde eine Geschäftsordnung für den Vorstand des Bundesmarktverbandes beschlossen. Danach wird der Vorstand in wirtschaftspolitischen Fragen nur dann aktiv, wenn diese von einem Mitgliedsverband oder vom Bundesernährungsministerium beantragt wird. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand beauftragt, Mitteilungen und Anfragen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich an die betroffenen Mitgliedsverbände weiterzuleiten mit der Aufforderung, eine etwaige Stellungnahme direkt dem Bundesminister zuzuleiten. Der Bundesmarktverband erhält Kopie einer eventuellen Stellungnahme.

Auf den folgenden Gebieten können Vorstand und Geschäftsführung selbst tätig werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Sauberhaltung der Fischereigewässer,
  • Förderung des Fischverbrauchs,
  • Qualitätsförderung.


Die Anwesenden einigten sich auch auf ein Schnellverfahren für Stellungnahmen in Angelegenheiten, die ein Vorstandsmitglied oder ein Mitgliedsverband als dringlich bezeichnen. Auf Vorschlag des neuen Präsidenten Ahlers wurde auch beschlossen, die ordentliche Mitgliederversammlung jährlich nur noch in Berlin zu veranstalten.

Eine der schwersten Krisen der Fischwirtschaft hatte der Bundesmarktverband Ende Juli 1987 zu bewältigen. Am 28.7.1987 erschienen in allen deutschen Medien Berichte über den Befall von Seefisch mit Nematoden. Trotz sofort eingeleiteter Aufklärungsmaßnahmen reagierte der Markt außergewöhnlich stark auf diese Medienkampagne. Nach den Ergebnissen von Verbraucherbefragungen wurden viele Verbraucher durch die Abbildung von Nematoden in Großaufnahmen in ekelerregender Form vom weiteren Seefischverzehr abgehalten. Die Verunsicherung war groß. Durch diese Medienkampagne war ein für die Fischwirtschaft unabwendbares und auch in dieser Auswirkung unvorhersehbares Ereignis mit erheblichen Folgen für die Absatz- und Ertragslage eingetreten.

Die Auswirkungen konnten auch deswegen nicht vorhergesehen werden, weil bereits seit Mitte der 60er Jahre in regelmäßigen Abständen Merkblätter über Nematoden in Fisch und deren Behandlung erschienen waren. Diese sind aber offensichtlich vom Verbraucher nicht zur Kenntnis genommen worden. Erst die überdimensionale Abbildung der Nematoden hat dem Verbraucher ins Bewusstsein gerückt, dass das Naturprodukt Fisch auch mit Parasiten versehen sein kann.

Neben der intensiven Öffentlichkeitsarbeit zur fachlichen Aufklärung der Verbraucher über das Nematodenproblem war es eine Hauptaufgabe des Bundesmarktverbandes, bei der lebensmittelrechtlichen Regelung des Nematodenproblems mitzuwirken und insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium für eine praktikable Regelung zu sorgen. Mit Hilfe der Vertreter der Küstenländer und einiger anderer Bundesländer gelang es, im Verordnungsgebungsverfahren (Fisch-Verordnung) eine akzeptable Bestimmung zu erreichen. Im Entwurf des § 2 Abs. 5 der Fisch-Verordnung wurde das Wort „erkennbar“ eingeführt. Damit wurde das Verkehrsverbot für die mit Nematodenlarven befallenen Fische und Fischteile auf diejenigen Erzeugnisse beschränkt, die trotz größter Sorgfaltsanwendung noch Nematodenlarven enthalten können. Darüber hinaus war die Festlegung von Sorgfaltsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Sparten der Fischwirtschaft eine weitere zentrale Aufgabe des Bundesmarktverbandes.

Anlässlich einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.9.1987 wurde der Fachverband „Der Fischfachhandel im Hauptverband des deutschen Lebensmittel-Einzelhandelsverbandes“ in den Bundesmarktverband aufgenommen.

Aufgrund der abnehmenden Eigenversorgung (Flottenverkleinerung) wurde eine Neuordnung der Finanzierung des Fischwirtschaftlichen Marketing-Instituts notwendig, um diese Arbeit im Interesse der Fischwirtschaft weiter fortsetzen zu können. Die Bundesregierung legte den Entwurf eines Fischwirtschaftsgesetzes am 18.3.1988 zur Beratung vor. Kernstück der neuen Regelung war die Beibehaltung der Berechungsgrundlage auf Gewichtsbasis. Der Beitragsfuß wurde von 0,50 DM/100 kg auf 1,00 DM/100 kg erhöht. Der Bundesmarktverband schlug ferner die Umstellung der Berechnungsweise von „Menge“ auf „Wert“ vor.

Die zunehmende Verschmutzung der Meere und die damit verbundene öffentliche Diskussion wurden in den 80er Jahren zu einem Thema, dem gegenüber sich die Fischwirtschaft weder verschließen wollte noch konnte, denn um Produkte höchster Qualität anbieten zu können, benötigte sie ein intaktes Ökosystem Meer.

Das Interesse von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie der Fischwirtschaft, die nicht zuletzt aus langfristigen wirtschaftlichen Überlegungen auf eine intakte Meeresumwelt angewiesen war, mündete in der Gründung der „Aktion seeklar“ – Verein zum Schutz der Meere e.V.. Die 1988 von Privatpersonen und Unternehmen aus sämtlichen Sparten der deutschen Fischwirtschaft gegründete Initiative förderte unterschiedliche Projekte im Bereich der Meeresforschung und agierte, nicht zuletzt auch auf der politischen Bühne, für den Erhalt des Ökosystems Meer. Im Jahr 2003 wurde von den Mitgliedern beschlossen, den Verein „Aktion seeklar“ in die „Stiftung seeklar“ zu überführen.

Die Entwicklung in der DDR, die am 9.11.1989 zur Öffnung der Mauer zwischen beiden deutschen Staaten führte, hat bei vielen Unternehmen der deutschen Fischwirtschaft die Erwartung geweckt, in Zukunft wieder traditionelle Absatzgebiete mit Fisch und Fischerzeugnissen ungehindert beliefern zu können. Kennzeichnend für die Zeit kurz nach dem Sturz der Mauer war eine starke Nachfrage von Seiten der DDR-Verbraucher, u.a. auch nach Produkten der Fischbranche, was der stark gestiegene Absatz von Tiefkühlfischerzeugnissen, Fischdauerkonserven, Marinaden und anderen Fischfeinkosterzeugnissen belegte.

Bereits kurz nach der Maueröffnung wurden zahlreiche Kooperationen z.B. im Bereich der Herstellung von Fischdauerkonserven erfolgreich begonnen. Charakteristisch für den ersten Kontakt sowohl auf Unternehmens- als auch auf Regierungs- und Verbandsebene war der große Bedarf an Informationen über den wahren Zustand der Fischwirtschaft in der DDR. Auf Initiative des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. von Geldern, und des Bundesgeneraldirektors des Fischkombinats Rostock, Dr. Ubel, wurde die Bildung einer „Gemischten Fachgruppe Fischwirtschaft“ mit Beteiligung der Fischwirtschaft ins Leben gerufen. Ziel dieser Gesprächsrunde war es, schnell und unbürokratisch einen umfassenden Informationsaustausch zu ermöglichen.