1962 - 1975 Präsident: Bertold Freyberg

Während der Amtszeit von Herrn Bertold Freyberg hatte sich der Bundesmarktverband zum ersten Mal mit Fragen nach Sinn und Zweck des Bundesmarktverbandes zu beschäftigen. Hintergründe hierfür waren massive Veränderungen der Fang- und Versorgungslage in Deutschland. Zum Einen musste man sich mit den Auswirkungen des isländischen Fischereistreites auf die Belieferung des Marktes unter Einschluss eines möglichen Anlandeverbots für isländische Fischereifahrzeuge auseinandersetzen. Zum Anderen führte die Ausdehnung der Fischereigrenzen auf 50 bzw. 200 Seemeilen durch die norwegische Regierung zu Verlusten traditioneller Fanggründe für die deutsche Fischerei. In seiner Entschließung vom 30.10.1974 stellt der Bundesmarktverband hierzu folgendes fest:

„Der Bundesmarktverband der deutschen Fischwirtschaft hat mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die norwegische Regierung beabsichtigt, Trawlerfreie Zonen auf den norwegischen Fangplätzen einzurichten und im Jahre 1975 die Fischereigrenze auf 50 bzw. 200 Seemeilen auszuweiten.

Er stellt fest, dass die Schaffung einer Trawlerfreien Zone sowie die Ausdehnung der Fischereigrenze die wohl erworbenen Rechte anderer Fischfangenden Nationen verletzt. Sie wäre eine einseitige nationale Maßnahme, mit der man sich willkürlich über die Rechte und Interessen der hiervon berührten Fischereinationen hinwegsetzt. Für die deutsche Seefischerei und die deutsche Fischwirtschaft würde sie existenzgefährdende Folgen auslösen.

Der Bundesmarktverband bittet die Bundesregierung, die Verhandlungen mit der norwegischen Regierung auf der Basis der Grundsätze zu führen, die der Internationale Gerichtshof in Den Haag in den Rechtsstreitigkeiten der Bundesrepublik/Island bzw. Großbritannien/Island aufgestellt hat. Er empfiehlt weiter, die Verhandlungen gemeinsam oder in Abstimmung mit den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick darauf zu führen, dass die Achtung der bestehenden historischen Fischereirechte Voraussetzung für das mit Norwegen abgeschlossene Assoziierungsabkommen ist.“

Insbesondere die Verbände der Abnehmerseite beklagten die „Alleingänge“ des Hochseefischereiverbandes und verlangten, auch bei strittigen Problemen wie z.B. Boykott isländischer Anlandungen, Einfuhrsperre für Seehecht, Mindestpreise für Seelachs, vor öffentlichen Stellungnahmen eine Beratung im Bundesmarktverband. Auf einer Sitzung des Vorstandes am 19.3.1975 wird festgehalten, dass man den BMV richtig einsetzen solle. Herr Marx-Henning Rehder wurde wie folgt zitiert:

„Er (der Bundesmarktverband) sei weniger dazu berufen, Tagesfragen zu lösen, weil in solchen Fragen stets Gegensätze vorhanden seien. Indessen sei eine Aussprache darüber wertvoll, selbst wenn man zu einem gespaltenen Votum komme. Man sollte sich dadurch aber nicht zu einer Konfrontation verleiten lassen. Es gäbe keinen Bereich, wo es nicht berechtigte Sorgen gäbe und es eröffne sich ein breites Feld für die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen. Die Sorge der Seefischerei sei die Erhaltung der Fangmöglichkeiten. Bei Industrie und Handel bestehe die Gefahr einer gewissen Liquidität. Der Markt werde mit zunehmender Anlandung der EWG-Partner rechnen müssen. Im Frischfischhandel sei der Verlust von Fischfachgeschäften besorgniserregend. Der Rückgang des Fischmehlpreises beeinträchtige die Frischfischkalkulation. Das Seehechtproblem führe, wenn es nicht geregelt werde, zu Wettbewerbsverzerrungen, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Deklaration.

Weitere Probleme stellten sich dem Gewerbe durch die Hygieneforderungen. Auch solle man einmal überprüfen, wie weit noch an den vorhandenen Strukturen, insbesondere an den Seefischmärkten, festgehalten werden könne. Die Umschlagsbetriebe müssten sich den Gegebenheiten besser als bisher anpassen. Schließlich sei auch das Verhältnis zu konkurrierenden Lebensmitteln stets zu achten. In all diesen Fragen sollte man zusammenarbeiten.“

Man beschloss daraufhin, die Zusammenarbeit und auch die Information zwischen den Verbänden zu verbessern. Dazu wurden die Geschäftsführer der beteiligten Verbände gebeten, einen Katalog aufzustellen und dem Vorstand des Bundesmarktverbandes vorzulegen, in dem die Sachfragen und Probleme der einzelnen Sparten in großen Zügen angeführt wurden und anschließend eine Einstufung erfolgen kann, in der festgelegt wird, wo eine gemeinsame Abstimmung möglich ist bzw. wo sie schwierig und bekanntlich wegen der divergierenden Interessen oft kaum erwartet werden kann.